Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) werden oft in einen Topf geworfen. Sie lösen aber verschiedene Aufgaben: BGM setzt an den Arbeitsbedingungen an, die bKV an der Versorgung im Krankheitsfall. Wer das trennt, spart sich falsche Erwartungen — und nutzt zwei getrennte Steuerrahmen.
Die drei Säulen des BGM
Arbeitsschutz — die Pflichtsäule. § 5 Abs. 1 ArbSchG: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.” Absatz 3 nennt dabei ausdrücklich auch psychische Belastungen bei der Arbeit. Das ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht — und der Ausgangspunkt jedes ernsthaften BGM.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit ist zu klären, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und erneuter Ausfall vermieden werden kann. Auch das ist gesetzlich vorgesehen und keine freiwillige Maßnahme.
Betriebliche Gesundheitsförderung — die freiwillige Säule. Kurse, Beratung, ergonomische Verbesserungen, Bewegungs- und Ernährungsangebote. Hier greift die Steuerbefreiung, die häufig gemeint ist, wenn von „600 Euro” die Rede ist.
Die 600-Euro-Befreiung — und was sie nicht abdeckt
§ 3 Nr. 34 EStG befreit „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen”.
Drei Punkte, die dabei regelmäßig übersehen werden:
- Zertifizierung ist Voraussetzung. Ein beliebiger Yogakurs erfüllt die Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V nicht automatisch. Ohne Zertifizierung keine Steuerfreiheit.
- Zusätzlichkeit ist Voraussetzung. Gehaltsumwandlung scheidet aus (§ 8 Abs. 4 EStG).
- Beiträge zu einer Krankenzusatzversicherung fallen nicht darunter. Die bKV läuft über die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG — ein anderer Rahmen, der die 600 Euro weder verbraucht noch von ihnen profitiert.
Was BGM leistet und was die bKV leistet
| Betriebliches Gesundheitsmanagement | Betriebliche Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Ansatzpunkt | Arbeitsbedingungen und Verhalten | Versorgung im Krankheitsfall |
| Zeitpunkt der Wirkung | vorbeugend, langfristig | wenn etwas passiert ist |
| Rechtlicher Charakter | in Teilen Pflicht (ArbSchG, BEM) | vollständig freiwillig |
| Steuerrahmen | § 3 Nr. 34 EStG, 600 €/Jahr, zertifiziert | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG, 50 €/Monat |
| Reichweite | oft nur die, die teilnehmen | alle Versicherten, ohne Zutun |
| Sichtbarkeit | hoch während der Maßnahme | hoch im Leistungsfall |
| Aufwand | hoch: Analyse, Planung, Begleitung | gering: ein Vertrag, eine Abrechnung |
Die entscheidende Zeile ist „Reichweite”. Ein Rückenkurs erreicht die, die hingehen — erfahrungsgemäß eher die ohnehin Aktiven. Die bKV erreicht jede versicherte Person in dem Moment, in dem sie sie braucht, ohne dass jemand sich anmelden muss.
Was zuerst?
Eine nüchterne Reihenfolge für Betriebe, die beides erwägen:
- Die Pflicht zuerst. Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen. Sie ist nicht verhandelbar, und sie zeigt oft Ursachen, die kein Benefit heilt.
- Das, was alle erreicht. Eine bKV wirkt ohne Teilnahmebereitschaft und ohne Termin. Sie ist der Baustein mit dem geringsten Aufwand pro erreichter Person.
- Gezielte Gesundheitsförderung. Dort, wo die Gefährdungsbeurteilung konkrete Punkte gezeigt hat — Rücken in der Logistik, Bildschirmarbeit im Büro, Lärm in der Produktion.
Die umgekehrte Reihenfolge — erst Kursprogramm, dann Ursachensuche — ist verbreitet und kostet erfahrungsgemäß Geld ohne messbare Wirkung.
Auf einen Blick
- BGM hat drei Säulen: Arbeitsschutz, BEM, freiwillige Gesundheitsförderung
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist Pflicht, psychische Belastungen eingeschlossen
- § 3 Nr. 34 EStG: 600 Euro im Jahr, aber nur zertifiziert und zusätzlich
- bKV läuft über einen anderen Rahmen — beides ist nebeneinander nutzbar
- BGM wirkt vorbeugend, die bKV mit ihren Leistungen im Ernstfall
- Reichweite ist der große Unterschied: Teilnahme versus automatischer Schutz
- Was die bKV daneben kostet, steht unter Kosten pro Mitarbeiter
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen BGM und bKV?
BGM verändert Arbeitsbedingungen und Verhalten, um Krankheit zu vermeiden. Die bKV bezahlt Leistungen, wenn Behandlung nötig ist. Das eine ersetzt das andere nicht.
Kann ich beides steuerfrei anbieten?
Ja. § 3 Nr. 34 EStG (600 Euro im Jahr, zertifizierte Leistungen) und die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro monatlich sind getrennte Rahmen und schließen sich nicht aus.
Ist BGM Pflicht?
Teile davon ja: die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und das betriebliche Eingliederungsmanagement. Die freiwillige Gesundheitsförderung ist es nicht.
Senkt BGM den Krankenstand?
Seriös lässt sich das nur für konkrete, an einer Ursache ansetzende Maßnahmen sagen — und auch dann verzögert. Wer eine allgemeine Zusage dieser Art bekommt, sollte nach der Grundlage fragen.
Fällt die bKV unter die 600-Euro-Regelung?
Nein. Beiträge zu einer Krankenzusatzversicherung erfüllen die Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V nicht; sie laufen über die Sachbezugsfreigrenze.
Quellen
§ 5 ArbSchG · § 3 Nr. 34 EStG · § 8 EStG — amtlicher Volltext, geprüft am 13.08.2026.
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Fachlich geprüft am 13.08.2026. Gesetzliche Angaben wurden gegen den amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de verifiziert.