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Steuer & Recht

Betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung

Die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung führen: Sachbezug erfassen, 50-Euro-Grenze überwachen, Ein- und Austritte richtig abbilden.

Auch ein steuerfreier Sachbezug muss in der Entgeltabrechnung erscheinen. Wer den Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung nur in der Buchhaltung als Aufwand führt und in der Lohnabrechnung nicht abbildet, hat bei der nächsten Betriebsprüfung ein Thema — und zwar eines, das rückwirkend teuer wird.

Was in der Abrechnung passieren muss

Der vom Arbeitgeber gezahlte Beitrag ist für die beschäftigte Person ein geldwerter Vorteil. Er wird als Sachbezug erfasst und — solange die Freigrenze eingehalten ist — steuer- und beitragsfrei belassen. Der Vorgang ist damit dokumentiert und für die Prüfung nachvollziehbar.

Die praktische Umsetzung unterscheidet sich je nach Abrechnungsprogramm; die zuständige Lohnbuchhaltung oder Steuerkanzlei richtet dafür eine eigene Lohnart ein. Wichtig ist die frühzeitige Abstimmung: Die Lohnart sollte stehen, bevor der erste Beitrag fließt.

Die 50-Euro-Grenze überwachen

Die Freigrenze gilt monatlich und für alle Sachbezüge zusammen. Damit ergeben sich drei Fälle, die in der Abrechnung sauber getrennt gehören:

FallWirkung
bKV-Beitrag allein, unter 50 €steuer- und beitragsfrei
bKV-Beitrag plus weitere Sachbezüge, zusammen über 50 €alles steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil
Beitrag jährlich im Voraus gezahltZufluss im Zahlungsmonat — die Freigrenze wird in diesem Monat regelmäßig gesprengt

Der dritte Fall ist der teuerste Anfängerfehler: Ein Jahresbeitrag von 480 Euro, in einer Summe im Januar gezahlt, ist im Januar zugeflossen — und liegt weit über 50 Euro. Vereinbaren Sie deshalb monatliche Beitragszahlung, wenn die Freigrenze genutzt werden soll.

Ein- und Austritte im Monat

Der Sachbezug entsteht für den Zeitraum des Versicherungsschutzes. Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats, richtet sich die Behandlung danach, für welchen Zeitraum der Versicherer den Beitrag berechnet. Die praktisch wichtigere Frage ist ohnehin eine andere: Wurde die Person überhaupt rechtzeitig beim Versicherer gemeldet? Die Meldefrist für Neueintritte entscheidet über den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung — siehe Ohne Gesundheitsprüfung.

Sonderfälle, die auffallen

Ruhende Arbeitsverhältnisse. Elternzeit, längere Krankheit ohne Entgeltfortzahlung, unbezahlter Urlaub: Ob der Schutz weiterläuft und wer den Beitrag trägt, gehört in die Versorgungsordnung. Läuft der Schutz weiter, fließt weiterhin ein Sachbezug — auch ohne laufendes Entgelt.

Minijob. Der Sachbezug zählt zum Arbeitsentgelt und damit zur Geringfügigkeitsgrenze, wenn er nicht steuer- und beitragsfrei bleibt. Innerhalb der 50-Euro-Freigrenze bleibt er außer Ansatz; darüber kann er die Geringfügigkeit kippen. Hier lohnt der Blick vor der Zusage, nicht danach.

Pauschalierung nach § 37b EStG. Wird oberhalb der Freigrenze pauschal versteuert, ist das in der Abrechnung eigens abzubilden — und der Betrag bleibt bei eigenen Arbeitnehmern beitragspflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV erfasst nur § 37b Abs. 1 EStG und nur für Arbeitnehmer Dritter).

Auf einen Blick

  • Sachbezug gehört in die Entgeltabrechnung, auch wenn er steuerfrei bleibt
  • Eigene Lohnart vor dem ersten Beitrag einrichten lassen
  • Freigrenze monatlich prüfen — zusammen mit allen anderen Sachbezügen
  • Monatliche statt jährlicher Beitragszahlung vereinbaren
  • Ruhende Arbeitsverhältnisse und Minijobs vorab klären
  • Meldefristen für Neueintritte in den Einstellungsprozess aufnehmen

FAQ

Muss der steuerfreie Sachbezug überhaupt abgerechnet werden?

Ja. Steuerfrei heißt nicht unsichtbar: Der Vorgang muss in der Entgeltabrechnung dokumentiert sein, damit die Freigrenze nachvollziehbar eingehalten ist.

Was passiert, wenn die Freigrenze in einem Monat überschritten wird?

Dann ist in diesem Monat der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig — in den anderen Monaten bleibt es bei der Freistellung. Die Prüfung erfolgt monatsweise.

Kann ich den Jahresbeitrag in einer Summe zahlen?

Möglich ja, sinnvoll selten: Der Zufluss erfolgt dann im Zahlungsmonat und sprengt die Freigrenze. Wer die Steuerfreiheit will, zahlt monatlich.

Zählt der Sachbezug beim Minijob mit?

Innerhalb der Freigrenze bleibt er außer Ansatz. Oberhalb zählt er zum Arbeitsentgelt und kann die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

Quellen

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG · § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV · § 1 Abs. 1 SvEV — amtlicher Volltext, geprüft am 12.08.2026. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Steuerberater oder Lohnbuchhaltung.

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