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Das Gesundheitsbudget vom Arbeitgeber — ein Jahresbetrag zur freien Wahl

Wie ein Gesundheitsbudget vom Arbeitgeber funktioniert: Stufen von 300 bis 1.200 Euro im Jahr, wofür es eingesetzt wird und wie abgerechnet wird.

Ein Gesundheitsbudget ist die einfachste Bauform der betrieblichen Krankenversicherung: Der Arbeitgeber stellt einen Jahresbetrag zur Verfügung, die versicherte Person entscheidet innerhalb des Leistungskatalogs selbst, wofür sie ihn ausgibt. Diese eine Zahl versteht jeder — und genau darin liegt ihr Vorteil gegenüber jedem Leistungskatalog.

Wie es funktioniert

Der Betrieb schließt einen Kollektivvertrag mit einer Budgetstufe ab. Jede versicherte Person hat damit pro Versicherungsjahr einen Betrag zur Verfügung, aus dem erstattungsfähige Rechnungen bezahlt werden. Eingereicht wird bei modernen Anbietern per App: Rechnung fotografieren, absenden, Erstattung aufs Konto.

Der Arbeitgeber erfährt dabei nicht, wer was einreicht. Er sieht nur die Sammelrechnung für alle Beiträge — Gesundheitsdaten bleiben zwischen versicherter Person und Versicherer.

Übliche Stufen

Am Markt verbreitet sind 300, 600, 900 und 1.200 Euro im Jahr. Der Monatsbeitrag steigt mit der Stufe, aber nicht im gleichen Verhältnis: Ein doppeltes Budget kostet nicht doppelt so viel, weil nicht jede Person es ausschöpft — dafür steigt mit der Höhe auch die Ausschöpfungsquote.

Als Orientierung für die Planung: Budgettarife bewegen sich marktüblich zwischen etwa 20 und 100 Euro je Person und Monat. Die steuerlich entscheidende Marke liegt bei 50 Euro monatlich — bis dorthin bleibt der Beitrag als Sachbezug frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Ein 600-Euro-Budget liegt bei den meisten Anbietern noch unterhalb dieser Grenze, ein 1.200-Euro-Budget je nach Altersstruktur darüber.

Wofür das Budget eingesetzt wird

Je nach Tarif zählen dazu:

  • Zahn: Zahnersatz, Inlays, professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie für Kinder
  • Sehen: Brillen, Kontaktlinsen, teils Zuschüsse zu Laserbehandlungen
  • Vorsorge: Untersuchungen über den Katalog der gesetzlichen Kassen hinaus
  • Naturheilkunde: Heilpraktikerbehandlungen nach Gebührenverzeichnis
  • Arznei- und Hilfsmittel: Zuzahlungen, Hörgeräte, Einlagen
  • Schutzimpfungen, die die Kasse nicht übernimmt — etwa für Reisen

Erfahrungsgemäß fließt der größte Teil in den Zahnbereich, gefolgt von Sehhilfen. Das ist kein Zufall: Dort sind die Lücken der gesetzlichen Versorgung am größten und am teuersten.

Budget oder Bausteine?

BudgettarifBausteintarif
Prinzipein Jahresbetrag, frei einsetzbarfeste Erstattungssätze je Bereich
Stärkeverständlich, für alle nutzbarträgt auch hohe Einzelbeträge
Schwächedeckt keine Großfällewirkt nur im versicherten Bereich
Beispiel600 € für alles zusammen80 % Zahnersatz ohne festen Deckel

Ein Implantat für 2.400 Euro sprengt jedes Budget; ein guter Zahnbaustein trägt es zu einem großen Teil. Wer beides will, kombiniert — viele Betriebe legen ein Budget für den Alltag und einen Zahnbaustein für die großen Beträge zusammen.

Was vor der Entscheidung zu klären ist

Gilt das Budget im ersten Jahr voll? Manche Tarife gewähren es anteilig ab Eintritt. Bei einem Start im Oktober ist das ein Unterschied von drei Vierteln.

Verfällt es zum Jahresende? In der Regel ja. Einzelne Anbieter erlauben eine begrenzte Übertragung — ein Punkt, der sich im Vergleich lohnt.

Wie schnell wird erstattet? Zusagen reichen von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Das entscheidet mehr über die Akzeptanz als die Budgethöhe.

Was passiert beim Ausscheiden? Fortführungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung — siehe Jobwechsel und Ausscheiden.

Auf einen Blick

  • Jahresbetrag, innerhalb des Katalogs frei einsetzbar
  • Gängige Stufen: 300, 600, 900, 1.200 Euro
  • Bis 50 Euro Monatsbeitrag steuer- und beitragsfrei als Sachbezug
  • Zahn und Sehen sind die meistgenutzten Bereiche
  • Budgets verfallen meist jährlich — daran erinnern, bevor sie verfallen
  • Für große Einzelfälle ist ein Baustein die bessere Wahl

FAQ

Was ist ein Gesundheitsbudget?

Ein vom Arbeitgeber finanzierter Jahresbetrag, den Beschäftigte für erstattungsfähige Gesundheitsleistungen einsetzen können — je nach Tarif etwa Zahnersatz, Brille, Vorsorge oder Heilpraktiker.

Wie hoch sollte das Budget sein?

600 Euro im Jahr sind eine verbreitete Einstiegsgröße: spürbar genug für Zahnreinigung und Brille, meist noch innerhalb der 50-Euro-Freigrenze. Wer stärker auffallen will, geht auf 900 oder 1.200 Euro und rechnet die steuerliche Wirkung durch.

Was passiert mit nicht genutztem Budget?

Es verfällt in den meisten Tarifen zum Ende des Versicherungsjahres. Eine Übertragung ins Folgejahr bieten nur einzelne Anbieter.

Erfährt der Arbeitgeber, wofür das Budget genutzt wurde?

Nein. Die Abrechnung läuft direkt zwischen versicherter Person und Versicherer.

Zählt das Budget zum steuerpflichtigen Lohn?

Nicht das Budget selbst ist maßgeblich, sondern der monatliche Beitrag. Bleibt er mit allen anderen Sachbezügen unter 50 Euro, ist er steuer- und beitragsfrei — siehe Steuer und Sozialversicherung.

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Fachlich geprüft am 13.08.2026. Gesetzliche Angaben wurden gegen den amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de verifiziert.

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