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Betriebliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer: was Sie davon haben

Was Arbeitnehmer von einer betrieblichen Krankenversicherung haben: Leistungen ohne Gesundheitsprüfung, kein Abzug vom Netto — und was zu beachten ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung anbietet, bekommen Sie als Arbeitnehmer privaten Gesundheitsschutz geschenkt — ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeit und ohne dass Ihnen etwas vom Netto abgezogen wird. Es lohnt sich, genau zu wissen, was darin steckt.

Was Sie konkret bekommen

Die betriebliche Krankenversicherung zahlt für Dinge, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernimmt. Je nach Tarif sind das:

  • Zahn: Zahnersatz, Inlays, Implantate, professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie für Kinder
  • Sehen: Brille oder Kontaktlinsen, teils Zuschüsse zu Laserbehandlungen
  • Vorsorge: Untersuchungen über den Kassenkatalog hinaus, etwa engmaschigere Krebsvorsorge
  • Naturheilkunde: Heilpraktiker, alternative Behandlungsmethoden
  • Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl
  • Service: Facharzttermine über eine Servicehotline, ärztliche Videosprechstunde, Zweitmeinung

Viele Tarife arbeiten mit einem Gesundheitsbudget: einem Jahresbetrag — häufig 300 bis 1.200 Euro —, den Sie innerhalb dieser Bereiche frei einsetzen. Sie entscheiden, ob es die Brille wird oder die Zahnreinigung.

Der Punkt, den man leicht übersieht

Die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Was das wert ist, merkt man erst im Vergleich: Wer privat eine Zahnzusatzversicherung abschließen will und bereits eine größere Behandlung hinter sich hat, bekommt einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Absage. Über den Betrieb wird dieselbe Person aufgenommen wie alle anderen.

Und es gibt keine Wartezeit. Privat gelten für Zahnersatz üblicherweise acht Monate Sperre — im Kollektivvertrag entfällt sie in der Regel. Der Schutz gilt ab dem ersten Tag.

Was es Sie kostet

Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV: nichts. Der Betrieb zahlt den Beitrag. Bis 50 Euro im Monat ist dieser Beitrag für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei — er taucht in Ihrer Abrechnung als Sachbezug auf, kürzt Ihr Netto aber nicht.

Liegt der Beitrag darüber oder kommen weitere Sachbezüge hinzu (Tankkarte, Gutscheine), kann der gesamte Betrag steuerpflichtig werden. Dann bleibt der Schutz derselbe, aber Ihr Netto sinkt leicht. Ein Blick auf die Lohnabrechnung lohnt.

Was Sie beachten sollten

Melden Sie sich rechtzeitig an. Wenn Sie neu im Betrieb sind, gibt es meist eine Frist, innerhalb derer Sie ohne Gesundheitsfragen aufgenommen werden. Wer sie verstreichen lässt, muss unter Umständen doch Fragen beantworten.

Nutzen Sie das Budget. Es verfällt in der Regel zum Jahresende. Ein nicht eingereichter Beleg ist verschenktes Geld.

Laufende Behandlungen sind meist ausgeschlossen. Wenn eine Behandlung vor Versicherungsbeginn begonnen oder angeraten wurde, zahlt der Tarif dafür üblicherweise nicht.

Denken Sie an den Jobwechsel. Mit dem Arbeitsverhältnis endet der Schutz. Die meisten Verträge erlauben eine private Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung — das ist eine Option, die man kennen sollte, bevor man sie braucht. Mehr dazu: Jobwechsel und Ausscheiden.

Ihr Arbeitgeber erfährt nichts. Was Sie einreichen und wofür, bleibt zwischen Ihnen und dem Versicherer.

Auf einen Blick

  • Privater Gesundheitsschutz, bezahlt vom Arbeitgeber
  • Keine Gesundheitsfragen, keine Wartezeit
  • Bis 50 Euro monatlich ohne Abzug vom Netto
  • Budget meist frei einsetzbar, verfällt aber jährlich
  • Meldefrist bei Neueintritt beachten
  • Fortführung nach dem Ausscheiden möglich, dann auf eigene Kosten
  • Der Arbeitgeber erfährt nicht, welche Leistungen Sie nutzen

Ihr Betrieb hat noch keine?

Dann sind Sie in guter Gesellschaft — und in einer Position, aus der sich etwas machen lässt. Rund 60.600 Arbeitgeber in Deutschland tragen die Beiträge inzwischen vollständig; viele davon haben angefangen, weil jemand aus der Belegschaft danach gefragt hat. Wie man das Gespräch führt, ohne fordernd zu wirken, steht unter Arbeitgeber ansprechen.

FAQ

Was bringt mir eine betriebliche Krankenversicherung?

Leistungen, die Sie sonst selbst zahlen — Zahnersatz, Brille, Vorsorge, Wahlleistungen im Krankenhaus —, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Abzug vom Netto.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

In arbeitgeberfinanzierten Kollektivverträgen in der Regel nicht. Wichtig ist nur, dass Sie fristgerecht angemeldet werden.

Wird mir etwas vom Gehalt abgezogen?

Bis 50 Euro Beitrag im Monat nicht. Der Sachbezug bleibt steuer- und beitragsfrei. Darüber oder in Verbindung mit anderen Sachbezügen kann Lohnsteuer anfallen.

Was passiert, wenn ich kündige?

Der Schutz aus dem Firmenvertrag endet. Meist können Sie ihn privat weiterführen — ohne neue Gesundheitsprüfung, aber zum Einzeltarif auf eigene Kosten.

Sind meine Familienangehörigen mitversichert?

Normalerweise nicht. Einige Anbieter erlauben die Aufnahme von Angehörigen zu Sonderkonditionen, die Sie selbst zahlen.

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Arbeitgeber ansprechen · Leistungen im Überblick · Jobwechsel und Ausscheiden

Fachlich geprüft am 12.08.2026. Gesetzliche Angaben wurden gegen den amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de verifiziert.

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