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Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung — was wirklich erstattet wird

Welche Leistungen die betriebliche Krankenversicherung abdeckt: Gesundheitsbudget, Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Die betriebliche Krankenversicherung erstattet, was die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise zahlt. Zwei Bauarten sind am Markt verbreitet: das freie Gesundheitsbudget und der feste Leistungsbaustein. Die Wahl zwischen beiden entscheidet mehr über die Wirkung im Betrieb als die Höhe des Beitrags.

Budgettarif oder Bausteintarif

Der Budgettarif stellt einen Jahresbetrag zur Verfügung — 300, 600, 900 oder 1.200 Euro sind gängige Stufen —, den die versicherte Person innerhalb des Leistungskatalogs frei einsetzt. Wer eine Brille braucht, nimmt das Geld dafür; wer eine Zahnreinigung will, dafür. Der Vorteil liegt in der Sichtbarkeit: Ein Budget ist eine Zahl, die jeder versteht.

Der Bausteintarif versichert bestimmte Bereiche mit eigenen Erstattungssätzen — etwa Zahnersatz zu 80 Prozent oder das Zweibettzimmer im Krankenhaus. Die Leistung im Einzelfall ist oft deutlich höher als jedes Budget, dafür greift sie nur in ihrem Bereich. Ein Zahnimplantat sprengt jedes 600-Euro-Budget; ein guter Zahnbaustein trägt es.

In der Praxis kombinieren viele Betriebe: ein Budget für den Alltag, ein Baustein für die großen Beträge. Was die beiden Bauformen jeweils kosten, steht unter Kosten pro Mitarbeiter.

Was typischerweise abgedeckt ist

Die folgenden Bereiche sind am Markt verbreitet. Welche davon in Ihrem Fall erstattet werden und in welcher Höhe, richtet sich je nach Tarif nach den vereinbarten Bedingungen — die Aufzählung ist eine Orientierung, keine Leistungszusage.

Zahn. Zahnersatz, Inlays, Implantate, professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie für Kinder. Der Bereich mit den höchsten Einzelbeträgen — und der Grund, aus dem die meisten Beschäftigten ihr Budget zuerst nutzen.

Sehen. Brillen und Kontaktlinsen, teils Zuschüsse zu Laserbehandlungen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Sehhilfen für Erwachsene nur in engen Ausnahmefällen — hier ist die Lücke unmittelbar spürbar.

Vorsorge. Untersuchungen über den Katalog der gesetzlichen Kassen hinaus: Hautkrebs-Screening in kürzeren Abständen, erweiterte Krebsvorsorge, Ultraschall, Check-ups.

Heilpraktiker und Naturheilkunde. Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, oft mit Jahreshöchstbeträgen.

Krankenhaus. Wahlleistungen: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl. Der teuerste Baustein, aber der mit der stärksten Wirkung im Ernstfall.

Arznei- und Hilfsmittel. Zuzahlungen, Hörgeräte, orthopädische Einlagen, Rezeptgebühren — je nach Tarif.

Zusatzleistungen ohne Erstattungscharakter. Facharzt-Terminservice, telemedizinische Beratung, Zweitmeinungsverfahren, Assistenzangebote. Kosten wenig, werden aber häufig genutzt und tragen spürbar zur Akzeptanz bei.

Was nicht abgedeckt ist

Ehrlichkeit an dieser Stelle spart später Ärger in der Belegschaft:

  • Laufende Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn begonnen oder angeraten wurden, sind in der Regel ausgeschlossen
  • Rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation
  • Leistungen über den Tarifkatalog hinaus — ein Budget ist kein Blankoscheck
  • Nicht verbrauchte Budgets verfallen meist zum Jahresende; nur wenige Tarife erlauben eine Übertragung
  • Familienangehörige sind normalerweise nicht mitversichert; einzelne Anbieter bieten Familientarife zur Selbstzahlung an

Auf einen Blick

  • Budgettarif: freier Jahresbetrag, hohe Sichtbarkeit, begrenzte Einzelleistung
  • Bausteintarif: hohe Leistung im Einzelfall, dafür bereichsgebunden
  • Zahn ist der meistgenutzte Bereich, Klinik-Wahlleistungen der teuerste
  • Serviceleistungen wie Terminvermittlung kosten wenig und werden viel genutzt
  • Budgets verfallen in der Regel jährlich — das gehört kommuniziert
  • Vorerkrankungen sind bei der Aufnahme kein Hindernis, laufende Behandlungen aber meist ausgeschlossen

Der Praxistest für ein Angebot

Drei Fragen entlarven die Unterschiede zwischen zwei Tarifen mit gleichem Beitrag schneller als jede Leistungstabelle:

  1. Wie wird abgerechnet? Reicht ein Foto der Rechnung in einer App, oder muss ein Formular ausgefüllt und eingeschickt werden? Der Unterschied entscheidet darüber, ob das Budget genutzt wird.
  2. Wie schnell wird erstattet? Zusagen von wenigen Tagen bis mehreren Wochen sind am Markt beides zu finden.
  3. Was passiert im ersten Jahr? Gilt das volle Budget sofort, anteilig oder erst nach einer Frist?

FAQ

Was ist ein Gesundheitsbudget?

Ein jährlicher Betrag, den die versicherte Person für erstattungsfähige Gesundheitsleistungen frei einsetzen kann — vom Zahnersatz über die Brille bis zur Vorsorgeuntersuchung, im Rahmen des Tarifkatalogs.

Verfällt ein nicht genutztes Budget?

In den meisten Tarifen ja, zum Ende des Versicherungsjahres. Einzelne Anbieter erlauben eine begrenzte Übertragung ins Folgejahr — ein Punkt, der sich beim Vergleich lohnt.

Sind Familienangehörige mitversichert?

In der Regel nicht. Manche Anbieter ermöglichen die Aufnahme von Angehörigen zu Sonderkonditionen auf eigene Kosten der Beschäftigten.

Ersetzt eine bKV die private Krankenvollversicherung?

Nein. Die bKV ist eine Zusatzversicherung; die Grundversorgung bleibt bei der gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung.

Zahlt die bKV auch für Zahnbehandlungen, die schon laufen?

Üblicherweise nicht. Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn begonnen oder angeraten wurden, sind meist ausgeschlossen — das sollte man der Belegschaft vorab sagen.

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Fachlich geprüft am 12.08.2026. Gesetzliche Angaben wurden gegen den amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de verifiziert.

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